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Uhrenatlas

Qualität und Begriffe

Swiss Made

«Swiss Made» ist bei Uhren gesetzlich geregelt: Technische Entwicklung, Werk, Einschalen und Endkontrolle müssen in der Schweiz stattfinden, und mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten müssen dort anfallen. Das Label sagt etwas über die Herkunft, nicht über die Güte.

Grünes Taucheruhr-Zifferblatt in Nahaufnahme, bei 6 Uhr beidseits des Indexes der Schriftzug «Swiss Made», oben klein der Markenname
Schriftzug «Swiss Made» auf dem Zifferblatt einer Longines HydroConquest · Bild: Alan Wang (Pexels), Pexels-Lizenz

Was auf dem Zifferblatt steht

«Swiss Made» auf einem Zifferblatt ist mehr als ein Werbespruch. Eine Verordnung des Bundesrates regelt, wer die Bezeichnungen «Schweiz», «Swiss», «Swiss Made» oder «Schweizer Qualität» und das Schweizerkreuz bei Uhren verwenden darf. Es ist die «Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren» vom 23. Dezember 1971, die seither mehrfach angepasst wurde. Die 60-Prozent-Regeln gelten seit 1. Januar 2017.

Als Uhren gelten dabei unter anderem Zeitmessinstrumente, die zum Tragen am Handgelenk bestimmt sind. Wichtig: Das Label sagt etwas über die Herkunft und nicht über Genauigkeit oder Verarbeitung. Dafür gibt es andere Prüfungen, etwa das Chronometer-Zeugnis.

Die Bedingungen an die Uhr

Eine Uhr gilt als Schweizer Uhr, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind. Erstens fand die technische Entwicklung in der Schweiz statt, mindestens die mechanische Konstruktion und der Prototypenbau. Bei Uhren mit Elektronik gehören auch die Konzeption der Schaltungen, der Anzeige und der Software dazu. Zweitens ist ihr Werk schweizerisch. Drittens wird das Werk in der Schweiz in das Gehäuse gesetzt, man sagt «eingeschalt». Viertens macht der Hersteller die Endkontrolle in der Schweiz. Fünftens fallen mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz an.

Gerechnet wird mit den Herstellungskosten, nicht mit dem Verkaufspreis. Nicht mitgezählt werden unter anderem Verpackung, Transport, Vertrieb (zum Beispiel Marketing und Kundenservice) und die Kosten für die Batterie. Ausgeschlossen sind auch Naturprodukte, die es in der Schweiz von Natur aus nicht gibt, sowie Materialien, die hier aus objektiven Gründen nicht in genügender Menge zu haben sind, soweit sie fehlen.

Neu seit 2017 ist der Massstab «60 Prozent der Herstellungskosten» für die ganze Uhr. Vorher galt vor allem eine Regel für das Werk: Mindestens die Hälfte des Wertes seiner Bestandteile musste aus der Schweiz stammen. Die Pflicht zur technischen Entwicklung in der Schweiz gilt seit 2019.

Was für das Uhrwerk gilt

Auch das Uhrwerk muss mehrere Bedingungen erfüllen, um als schweizerisch zu gelten. Seine technische Entwicklung findet in der Schweiz statt, es wird dort zusammengesetzt und vom Hersteller dort kontrolliert, mindestens 60 Prozent seiner Herstellungskosten fallen in der Schweiz an, und die Bestandteile aus Schweizer Herstellung machen, ohne die Kosten des Zusammensetzens, mindestens 50 Prozent des Wertes aller Bestandteile aus. Ein Bestandteil gilt als schweizerisch, wenn ihn der Hersteller in der Schweiz kontrolliert und mindestens 60 Prozent seiner Herstellungskosten dort anfallen.

Ein Werk gilt nur als in der Schweiz zusammengesetzt, wenn alle Bestandteile hier zusammengesetzt werden. Bei rein mechanischen Werken dürfen nur die Räderwerk-Drehteile im Ausland vormontiert werden; bei Quarz- und anderen elektronischen Werken gelten zusätzlich Ausnahmen, etwa für Elektronik- und Anzeigemodule. Steckt nur ein schweizerisches Werk in einer sonst nicht schweizerischen Uhr, darf auf der Uhr die Angabe «Schweizerisches Werk» stehen, auf Englisch «Swiss Movement». Das Wort «Werk» muss dabei in Schrift, Grösse und Farbe genauso aussehen wie «schweizerisch».

Rohwerk und Manufaktur

Ein Rohwerk (französisch Ébauche) enthält die Grundteile eines Uhrwerks: Werkplatte, Brücken, Kloben, Federhaus, Räderwerk, Hebelwerk und Zeigerwerk. Hemmung, Unruh, Spirale, Zugfeder, Zifferblatt und Zeiger gehören nicht dazu (zu Hemmung und Unruh und Spirale siehe die eigenen Kapitel). Spezialfirmen stellen solche Rohwerke her. Die bekannteste ist ETA, weitere sind Sellita, Ronda und Lemania. Die Marken ergänzen das Rohwerk, veredeln es und bauen die ganze Uhr zusammen. In einer Manufaktur sind Rohwerkfertigung und Endfertigung in einem Betrieb vereint.

Der Begriff «Manufaktur» (französisch «manufacture d'horlogerie») meint im Sprachgebrauch der Branche ein Haus, das sein Werk selbst entwickelt und weitgehend selbst herstellt, im Gegensatz zu Marken, die Werke zukaufen und nur zusammenbauen. Es ist ein Branchenbegriff. Die Swiss-Made-Verordnung definiert «Swiss Made», nicht «Manufaktur». Auch ein Werk aus einem zugekauften Rohwerk kann «Swiss Made» sein. Entscheidend ist, wie viel in der Schweiz entwickelt, hergestellt, zusammengesetzt und geprüft wurde. Ob ein Werk aus einer Manufaktur oder aus einem Rohwerk stammt, sagt für sich allein noch nichts über die Qualität aus.

Gut zu wissen

  • Die 60 Prozent beziehen sich auf die Herstellungskosten, nicht auf den Verkaufspreis. Marketing, Vertrieb, Transport und Verpackung zählen nicht mit.
  • Vor der Revision galt für das Werk eine 50-Prozent-Regel beim Wert der Bestandteile. Diese 50 Prozent gelten für das Werk bis heute zusätzlich.
  • «Swiss Made» ist ein Herkunftsnachweis, kein Qualitätssiegel. Aussagen zu Genauigkeit liefern Zeugnisse wie das Chronometer-Zertifikat.
  • Die Bezeichnung «Schweizerisches Werk» ist erlaubt, wenn nur das Werk die Bedingungen erfüllt, die Uhr als Ganzes aber nicht.

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